Eine wirdenkenlokal. Medienmarke

Teilnahmebedingungen deinErlangen.de-Adventskalender 2018

Die Teilnahme am Gewinnspiel von der Kaindl & Rüger GbR, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Im Zeitraum vom 01.12.2017 bis 24.12.2017 veröffentlicht der Veranstalter jeden Tag einen Gewinnspielbeitrag auf seiner Facebook-Seite. Die Teilnahme ist vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags bis um 12:00 Uhr des Folgetages möglich. Die Gewinner werden vom Veranstalter des Gewinnspiels benachrichtigt.

Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar unter dem entsprechenden Facebook-Beitrag und das „Liken“ der deinErlangen.de-Facebook-Seite. Mehrere Kommentare derselben Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der konkrete Gewinn ist dem entsprechendem Facebook-Beitrag zu entnehmen.

Die Gewinner werden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Der Gewinn wird im Büro des Unternehmens, welches den jeweiligen Gewinn stellt, abgeholt. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Die Gewinner werden über die Facebook Kommentarfunktion des Facebook Posts informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail an redaktion@deinErlangen.de oder über eine private Nachricht an die deinErlangen.de-Facebook-Seite melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist verliert er den Anspruch auf den Gewinn.

Nach der ersten Kontaktaufnahme muss der Gewinn innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, ansonsten verliert der Gewinner den Anspruch auf den Gewinn.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Es werden alle Facebook Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. 

Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar.

Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

Facebook Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum.

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.